Zuchtzulassung von Rüden gem. Pkt. 2.3 Zucht- und Eintragungsbestimmungen
Stammbucheintragung: DTK- oder FCI-Ahnentafel,
Mindestalter: 15 Monate,
Formwertnote (vergeben auf einer DTK-Zuchtschau oder -Körschau, es sind alle auf DTK-Zuchtschauen erworbenen Formwertnoten einzutragen): Mindestens sehr gut, ab vollendetem 9. Lebensmonat vergeben. Gut in Verbindung mit Spurlaut und einem weiteren Leistungszeichen.
Für Zuchtrüden, die im Ausland stehen, sind entsprechende Unterlagen vorzulegen. Dazu gehören insbesondere der Nachweis einer zuchtzulassenden Formwertnote, die von einem von der FCI anerkannten Zuchtrichter vergeben worden ist, und eine den Vorschriften entsprechende Augenuntersuchung. Zu beachten ist Ziffer 1.5.2. (Zuchtzulassungen sind vor dem Decktag zu regeln.)
Brustumfang bei Zwerg- und Kaninchenteckeln (mit Zuchtbuchnummern, die Z und K enthalten): Festgestellt in Verbindung mit einer Formbewertung auf einer DTK-Zuchtschau ab vollendetem 15. Lebensmonat.
Augenuntersuchung mit negativem Befund für PRA und Katarakte* und Keratitis: Erstuntersuchung vor Zuchtverwendung. Gültigkeit der Untersuchung: 2 Jahre. Negativbefund bis zum vollendeten 7. Lebensjahr.
Gesundheit: Es darf nur mit gesunden Hunden gezüchtet werden. Außerdem ist ein gültiger Impfschutz gegen die ansteckenden Krankheiten Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut nachzuweisen.
* Änderungen erfolgen, wenn aus laufenden wissenschaftlichen Untersuchungen Ergebnisse vorliegen. Ab 1.1.2003 werden nur Befunde von DOK-Untersuchern anerkannt. Die Untersuchungen durch Vertrags-Ophtalmologen sind nach dem 1.1.2003 weiterhin möglich.
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