Für die Zucht von im Zuchtbuch des Deutschen Teckelklub 1888 e.V. eingetragenen Teckeln sind folgende Bedingungen zu erfüllen:
- Vollmitgliedschaft im Deutschen Teckelklub 1888 e.V.
- Einhaltung der Zucht- und Eintragungsbestimmungen
- Beantragung eines Zwingernamens
- Nachweis des entsprechenden Fachwissens zur Zucht
- Besitz einer Hündin, die alle Zuchtvoraussetzungen besitzt, d.h.:
- die Hündin verfügt über eine DTK- oder FCI-Ahnentafel
- die Hündin muss mindestens 15 Monate alt sein und darf das 8. Lebensjahr nicht vollendet haben
- sie muss mindestens die Formwertnote "sehr gut", die auf einer DTK-Zuchtschau
oder
"gut" in Verbindung mit Spurlaut und einem weiteren Leistungszeichen
oder
"gekört" auf einer Körschau
ab dem vollendeten 9. Lebensmonat vergeben wurde, besitzen - die Hündin hat ihre Wesensfestigkeit nachzuweisen durch eine bestandene Begleithundeprüfung 1 (BHP1)
oder
einen Wassertest
oder
eine Schussfestigkeitsprüfung in Verbindung mit einer weiteren jagdlichen Prüfung - DNA-Profil der Hündin muss vor erstem Deckeinsatz vorliegen
- desweiteren ist ein gültiger Impfschutz gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut notwendig
- Zwerg- und Kaninchenteckel müssen nach dem vollendeten 15. Lebensmonat eingemessen werden
- es sind nur gesunde Teckel zur Zucht zugelassen
- sämtliche Zuchtzulassungen sind vor dem Decktag zu regeln
Detaillierte Informationen erhalten Sie in den Zucht- und Eintragungsbestimmungen (siehe rechts). Bei Fragen können Sie sich auch gern an einen unserer Zuchtwarte wenden.